Förderkriterien
Berliner Spendenparlament – Förderkriterien
Wer und was kann vom „Berliner Spendenparlament“ gefördert werden?
- Für eine Förderung können sich Berliner gemeinnützige soziale Einrichtungen, Projekte und Initiativen bewerben, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind.
- Nicht förderfähig sind Personal- und andere feste Kosten sowie Einzelpersonen.
- Entsprechend dem Spendenaufkommen der Parlamentsmitglieder können vorerst nur Kleinprojekte unterstützt werden. Die mögliche Förderhöhe je Projektantrag liegt zur Zeit bei ca. 150 bis 350 Euro.
Förderanträge sind über das „Berliner Spendenparlament“ erhältlich oder können hier als PDF-Datei PDF BSP-Förderantrag (111 KB) heruntergeladen werden.
Kontakt:
Berliner Spendenparlament
c/o Stiftung dragondreams
InterKULTURelles Haus Pankow
Schönfließer Str. 7
10439 Berlin
Tel.: (030) 3 00 24 40 70
Fax: (030) 3 00 24 40 89
E-Mail: kontakt@berliner-spendenparlament.de
